Soziales Verhalten an der Schule
Der Unterricht in der Schule soll nicht nur Wissen, Lerninhalte, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln. Tugenden wie Ordnung, Rücksichtnahme, Fairness und Toleranz sind wichtige Erziehungsziele und sollen im Elternhaus und in der Schule eingeübt und vorgelebt werden. Es geht in diesem Zusammenhang auch darum, den Kindern eine „Intelligenz des Herzens“ nahe zu bringen, die es möglich macht, sich in den anderen hineinzuversetzen, die Wirkungen unangemessenen Verhaltens zu spüren und Betroffenheit über eigenes Fehlverhalten zu zeigen. Immer wieder bemerken wir, dass bei manchen Kindern diese sozialen Tugenden noch zu wenig ausgeprägt sind und dadurch Konflikte und Ängste entstehen. Schule kann dies nicht immer verhindern. Auch Sie als Eltern sind daher gefordert, die angesprochenen Tugenden vorzuleben und im täglichen Miteinander mit den Kindern einzuüben, damit sie in ähnlichen Situationen angewendet werden können.
Krankenmeldung - Befreiung vom Unterricht
Bitte benachrichtigen Sie die Schule bei Erkrankung telefonisch vor Unterrichtsbeginn. Sie ersparen uns und Ihnen Zeit und Ärger, wenn Sie dieser Aufforderung gewissenhaft nachkommen. Falls nämlich bis 8.00 Uhr keine Entschuldigung vorliegt, ist die Schule gehalten, nach dem Verbleib des Schülers zu forschen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Sollten Sie Ihr Kind für einige Stunden vom Unterricht befreien wollen, so fragen Sie vorher beim Klassleiter nach. Für Befreiungen ab einem Tag ist die Schulleitung zuständig. Unterrichtsbefreiungen für Schultage unmittelbar vor oder nach den Ferien zum Zwecke einer Urlaubsreise können auf Grund einer Weisung des Staatsministeriums nicht gewährt werden.
Schülerunfälle
Ihr Sohn / Ihre Tochter ist bei allen schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulweg gesetzlich versichert. Diese Versicherung ist für Sie beitragsfrei. Falls ein Unfall eintritt,
- teilen Sie dem Arzt unbedingt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
- benachrichtigen Sie umgehend die Schule (besonders bei Unfällen auf dem Schulweg wichtig!).
Lernmittelfreie Bücher
Alle Schulbücher sind einzubinden und pfleglich zu behandeln. Falls Sie größere Mängel an einem Buch feststellen, veranlassen Sie einen Vermerk durch den Klassenlehrer. In den letzten Jahren haben sich Beschädigungen deswegen gehäuft, weil die Bücher nur schlecht bzw. gar nicht eingebunden waren und weil die Böden der Mappen verschmutzt waren. Auch das Auslaufen von Getränkeflaschen war eine häufige Ursache. Bei selbst verursachten Schäden und bei Verlust haften die Erziehungsberechtigten. Unabhängig davon wird jeweils im Oktober ein Büchergeld in Höhe von 20 Euro erhoben.
Befahren des Pausenhofes
Bitte beachten: Das Befahren des Schulgeländes mit Autos und Fahrrädern, insbesondere auch mit Inline-Skaters, ist nicht gestattet!
Falls Sie Ihr Kind mit dem PKW von der Schule abholen müssen, vereinbaren Sie unbedingt einen Treffpunkt in angemessener Entfernung vom Schulgelände. Die parkenden Autos unmittelbar vor dem Schulgelände stellen eine enorme Gefährdung dar. Schüler, die noch keine Fahrradprüfung abgelegt haben, sollten grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
Sportunterricht
Sportgerechte Kleidung, dazu hallengerechte Sportschuhe mit weißer, abriebfester Sohle sind vorgeschrieben. Mit Haus- / Ballettschuhen, Strümpfen oder barfuß darf niemand mitturnen. Bitte achten Sie bei der Besorgung von Turnschuhen darauf, nur solche zu kaufen, die auch ausdrücklich für die Benutzung in der Halle geeignet sind. Joggingschuhe z.B. erhöhen die Unfallgefahr ganz erheblich. Brillenträgern wird eine Sportbrille empfohlen. Armbanduhren, Halskettchen, Ringe, Armreife, Ohrringe etc. sind vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen. Sorgen Sie auch für einen ausreichenden Impfschutz gegen Wundstarrkrampf. Informieren Sie die Schule über besondere gesundheitliche und körperliche Beeinträchtigungen sowie bei und nach Infekten.
Einige Hinweise zum Schwimmunterricht:
• nach dem Schwimmen die Haare fönen und bei kaltem Wetter eine Mütze aufsetzen
• Entschuldigungen vom Schwimmen bitte nur in dringenden Ausnahmefällen!
Kopien
Pro Schüler werden demnächst 4 Euro als Abschlagszahlung für Kopien eingesammelt.
Läuse
Es kommt immer wieder vor, dass sich Kinder irgendwo Läuse einfangen. Um weiteren Befall in der Klasse zu vermeiden, dürfen Betroffene erst dann wieder in die Schule, wenn eine ärztliche Bescheinigung über Lausfreiheit vorliegt.
Pausenzeiten
1. Pause: 9.30 - 9.45 Uhr 2. Pause: 11.15 - 11.30 Uhr
Anrufe:
Schulhaus Buckenhofen: Tel. 737190 Fax: 7371919 e-mail: vs-buckenhofen-burk@freenet.de
Schulhaus Burk: Tel. 3755 Fax: 310057
Um Unterrichtsstörungen in Burk zu vermeiden, werden Sie gebeten, nur vor dem Unterricht oder während der Pausen anzurufen!